Übrigens:
Definition von "Lasur": Lasur bezeichnet einen durchsichtigen oder durchscheinenden Überzug bzw. einen dünnen Aufstrich aus durchsichtiger oder farbiger Farbe oder anderen Materialien. Also > lackiert.
Lackierte Rückleuchten sind illegal. Klar...mit irgendwelchen Gutachten hat es mal irgendwer eingetragen bekommen....die TÜV-Eintragung besagt aber nur, daß zum Zeitpunkt der Prüfung alles Vorschriftmäßig war. Ob wirklich so war, oder wie es danach aussah, kann niemand bestätigen. Stichwort: Hinterhof-TÜV. Glaubt nicht, daß vor Gericht irgendein Prüfer seinen Kopf für euch hinhält. Diese eingefärbten Leuchten sind nicht zulässig. Da hilft auch kein zusätzlicher Reflektor. Wenn man sich keine echten schwarzen Leuchten leisten kann, sollte man lieber ganz drauf verzichten, anstatt andere mit diesem Mist in Gefahr zu bringen.
Solltet ihr eine lackierte Leuchte anbringen, erlischt der Versicherungsschutz. Falls dann was passieren sollte, bitte nicht hier im Forum ausheulen. Abgesehen davon erkennt man aus 10m Entfernung, daß es sich um angeprühten Mist handelt. Das sieht einfach nur billig aus...Kirmes-Tuning. So einen Mist würde ich nichtmal zu Show-Zwecken machen.
So....das war`s..