Was machen mit Scheibengravur?

Diskutiere Was machen mit Scheibengravur? im Vectra - Tuningecke & Modifizierung Forum im Bereich Opel Vectra Problemforum; Habe in meinen Scheiben Gravuren (siehe Gallerie) die gravuren sind alle samt mit opel emblem, da ich jetzt aber am überlegen bin wieder auf den...
KITT

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Habe in meinen Scheiben Gravuren (siehe Gallerie)
die gravuren sind alle samt mit opel emblem, da ich jetzt aber am überlegen bin wieder auf den guten alten Vauxhall kram umzusatteln bin ich am überlegen wie ich jetzt verfahre?
kann man diese Gravuren ändern lassen, wo könnt man das im raum berlin am schnellsten hinbekommen und was wird es ca. kosten?
ist es vielleicht auch möglich diese Gravuren bei carglas oder ähnlichen firmen zu wieder entfernen zu lassen?
 
ShoG

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Tripel-As
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ich würde sagen noie scheiben... zudem sind die scheiben nichtmehr zulässig mit gravur da die bauart geändert wurde...
 
tomvectra

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also ich denke mal, da das in die Scheibe "eingeschliffen" ist, wirst du da nicht viel machen können. Am besten Scheiben austauschen. Vielleicht hast du ja einen "Freund", der sie dir mit nem Hammer "ausbaut" 8)
Oder du kaufst dir neue und vertickst deine auf dem nächsten Treffen. Die festen Seitenscheiben sind ja praktischerweise geschraubt und leicht austauschbar.
 
Nixplaner

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wo wir grad bei zulässigkeit sind, was is denn das rote da auf den corsa scheinwerfern? ;)

ne ma ernsthaft, er hats ja schon drauf insofern bringt ihn das ned weiter.
ich glaub ned das man mit carglass gravuren entfernen kann, dir wird wohl nur bleiben die scheiben zu tauschen dann.

grüsse
 
ShoG

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Tripel-As
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die scheiben sind verändert, demnach instabil, zum glück sind se bisher bei noch nicht sehr vielen geplatzt, aber es kann passieren das (kein plan obs der luftdruck oder so is) die scheibe einfach zersplittert

demnach würde ich dir empfehlen hol dir noie scheiben wie die andern schon sagten und verkauf die alten

die noien solltest aber nich gravieren lassen, mitlerweile gibts ja sehr gute aufkleber, aber besser halt nen schönes airbrush

und die sachen bringen auch weniger ärger mit sich und die sicherheit bleibt erhalten
 
tomvectra

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Zulassung ist kein Thema, nur geklebte Front- und Heckscheiben dürfen nicht graviert werden, weil die mittragend sind und die Gravur die Stabilität verändert. Seitenscheiben darf man ab B-Säule gravieren, die vorderen sind glaub ich verboten wegen der Sicht.
 
Budderwerch

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Moin.

Eine Scheibengravur kannste definitiv nicht entfernen.
Das ist in etwa das gleiche Prinzip, wie Sandstrahlen, nur eben punktuell und viel feiner,
dabei wird eine hauchdünne Schicht vom Glas "abgeschliffen".

Brauchst auf jeden Fall andere Scheiben.

Mfg Jörg
 
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Panki 2000

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Ich würde sie ausbauen und verticken bei Egay oder so und mir ein paar gebrauchte hole. Besser gesagt anders rum, gebrauchte kaufen und dann die alten verticken, wird bestimmt jemanden geben der scharf drauf ist, oder du probierst es erstmal im Forum unter den Mann zu kriegen
 
KITT

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und nen vauxhall emblem könnt man jetzt nicht drüberstralen?
 
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@tomvectra sorry aber des is schmarrn, geh mal zum tüver und frag den wie des aussieht wenn du deiner scheibe elemente entnimmst/sie gravierst

wenn er nen vernünftiger onkel is wird er dir fein erklären das die scheiben die zulassung nur in der form und mit dieser oberfläche hat...und auch die gleiche sicherheit...

durch die gravur wurde das material geschwächt was eine verringerung des sicherheitsstandards bedoitet



sind die scheiben beklebt/lackiert ist das nur AUF der oberfläche ...d.h.: die scheibe bleibt wie sie ist und auf ihr haftet etwas zusätzlich, dies ist auch der grund warum folien erlaubt sind


@KITT ich glaube nich das die scheibe dann noch sehr lange hält...die scheibe steht ja unter "spannung" und um so mehr du weg nimmst um so labiler wird diese
 
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@KITT ich glaube nich das die scheibe dann noch sehr lange hält...die scheibe steht ja unter "spannung" und um so mehr du weg nimmst um so labiler wird diese
nur weil onkel tüffi und irgendwelche technikidioten sowas sagen muss es ja nicht umbedingt an dem sein...
die scheiben sind jetzt meines wissens schon gut 2,5 jahre so, machen jetzt den 2ten winter mit, die heckscheibe muss dauernd "schwer leiden" beim auf und zu machen und es ist nichts kaputt gegangen oder ähnliches...
Die einzige gravierte Scheibe die mir bekannt ist war die vom Stiff und die wurde eingeschlagen!
 
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Es wurde darüber nachgedacht die scheibengravur zu verbieten aber zum Glück kammen sie damit nicht durch.

Was die Stabilität angeht der abtrag von der scheibe ist wenn es ein guter scheibengravierer macht nur sehr minimal und somit besteht keine gefahr das sie einfach mal kaputt geht .... hatte selbst 2 jahre eine und nie Probleme auch nicht beim Tüv oder Dekra ...

mfg. ingo
 
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vectra233

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Ich hatte auf meinem vorherigen Fahrzeug auf der Heckscheibe ne Scheibengravur & die musste auch einiges mitmachen & ist nicht kaputt gegangen, etc.

Wegen der Zulassung von Gravuren, wo steht das das es nicht zugelassen ist???
Möchte ich gern mal schwarz auf weiss sehen bzw. lesen ...

LG Vectra233
 
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Mister Vectra 2007
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Ich hatte auf meinem vorherigen Fahrzeug auf der Heckscheibe ne Scheibengravur & die musste auch einiges mitmachen & ist nicht kaputt gegangen, etc.

Wegen der Zulassung von Gravuren, wo steht das das es nicht zugelassen ist???
Möchte ich gern mal schwarz auf weiss sehen bzw. lesen ...

LG Vectra233
huhu Anja *Wink*

Nirgens steht das :-)

mfg. ingo
 
vectrasaurus

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hi. also ich habe letztes jahr im mai probleme mit meinen gravuren gehabt beim tüv.
habe keinen bekommen, da bei meinem kombi die hinteren seitenscheiben, ein tragendes teil sein soll. bin dann zu meinem tüver des vertrauens, der schaut bei sowas mal drüber weg. vorausgesetzt es ist alles im grünen bereich (technisch)
kenne auch von nem befreundeten club jemanden, der hat auch probleme gehabt. nun hat der das motiv als aufkleber nachmanchen lassen und drüber geklebt. sieht net mal schlecht aus und was der tüver net sieht kann er net bemängeln.
lg manni
 
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vectra233

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huhu Anja *Wink*

Nirgens steht das :-)

mfg. ingo
Huhu zurück :]

Das ist es ja, es steht nirgend´s ...

Als ich die Gravur auf meinem anderen Auto hatte, gab es auch so schlaue Leute die meinten das wäre nicht zugelassen ... Macht man sich drüber schlau, bekommt man nirgends Info´s

Hab mir mal den Spass gemacht & so einen gefragt der Scheibengravur macht.
Und hab ihm gesagt das ich gehört habe das es nicht zugelassen sei weil die Festigkeit der Scheibe nicht mehr gegeben ist, der hat mich angeschaut & gefragt wo ich so einen Schwachsinn her habe ...

Ist ein kleiner Steinschlag auf der Scheibe auch nicht zugelassen?? :D :D :D

Nur so als Bsp. der Steinschlag ist auch nur auf der Oberfläche der Scheibe & die Gravur ebenfalls ...
 
Nixplaner

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Also ihr habt wohl noch nie die STVZO gelesen.

Die Scheiben eines Fahrzeuges bestehen aus Sicherheitsglas, rundherum.

§ 22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile.

(1) Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen, gleichgültig ob sie an zulassungspflichtigen oder an zulassungsfreien Fahrzeugen verwendet werden, müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein:
...
3. Scheiben aus Sicherheitsglas (§ 40) und Folien für Scheiben aus Sicherheitsglas
...
§ 40 Scheiben, Scheibenwischer, Scheibenwascher, Entfrostungs- und Trocknungsanlagen für Scheiben.

(1) Sämtliche Scheiben - ausgenommen Spiegel sowie Abdeckscheiben von lichttechnischen Einrichtungen und Instrumenten - müssen aus Sicherheitsglas bestehen. Als Sicherheitsglas gilt Glas oder ein glasähnlicher Stoff, deren Bruchstücke keine ernstlichen Verletzungen verursachen können. Scheiben aus Sicherheitsglas, die für die Sicht des Fahrzeugführers von Bedeutung sind, müssen klar, lichtdurchlässig und verzerrungsfrei sein.
Sicherheitsglas und Bauartgenehmigte Teile dürfen GRUNDSÄTZLICH NICHT VERÄNDERT WERDEN das wird dir auch jeder TÜV'er SCHRIFTLICH geben können. Hier gilt nicht, was nicht ausdrücklich verboten ist ist erlaubt, das ist Bürokratie und kein wunschkonzert meine Herren.

Und ein Gravierer wird dir immer sagen das es erlaubt ist, er will ja Geld verdienen. Ich will ja nicht mit dem erhobenen Zeigefinger beleeren, denn ich hab selber eine Scheibengravur drinne, aber das es nicht zulässig ist steht ausser Debatte und das sollte man sich eingestehen und sich nicht selbst in die Tasche lügen.


Dekra Stellungnahme:
Bei Fahrzeugscheiben handelt es sich um gemäss §22a StVZO
bauartgenehmigungspflichtige Teile. Zu einer Veränderung von
Scheiben hat der Gesetzgeber im "Verkehrsblatt" (Amtsblatt des
Bundesverkehrsministeriums) klar Stellung bezogen:

---------------
VKBL 1993 Nr. 173: §§ 19 Abs. 2,22a, und 40 StVZO; Kennzeichnung
von Scheiben als Diebstahlschutz

Werden an Scheiben von Fahrzeugen nachträglich Kennzeichnungen
durch Ätzen, Sandstrahlen, Gravieren, mittels Laserstrahlen oder anderer
Verfahren angebracht, so erlischt nach § 22a StVZO die Bauartgenehmigung
der aus Sicherheitsglas bestehenden Scheibe und damit gemäß § 19 Abs.
2 StVZO die für das Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis. Die Betriebserlaubnis
erlischt nicht bzw. die Bauartgenehmigung wird nicht unwirksam, wenn die
Kennzeichnung (FIN oder Code) bei Windschutzscheiben außerhalb des
Wischerbereichs und bei allen anderen Scheiben im unteren sichtbaren Randbereich
von nicht mehr als 50 mm Höhe erfolgt und wenn das Kraftfahrt-Bundesamt dem
Systemanbieter oder dem Kraftfahrzeughersteller auf Anfrage erklärt hat, daß
die nach Art und Größe (maximal 1 000 mm2 Schriftfeld) bestimmte Kennzeichnung
mit der genannten Bezeichnung unter Einhaltung der beschriebenen Bedingungen
keine unzulässige Veränderung der geprüften und genehmigten Eigenschaften
des Glases erfolgt. Der Nachweis der technischen Unbedenklichkeit des
Kennzeichnungssystems ist vom Systemanbieter oder dem Kraftfahrzeughersteller
gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt durch ein Gutachten der für die Prüfung von
Sicherheitsglas zuständigen Prüfstelle zu führen
.

-------------------

Die Veränderung der Scheibe ist demzufolge leider unzulässig.

Mit freundlichen Grüßen,

DEKRA Automobil GmbH
AP7 Betriebsmittel und Infosysteme
Hat dein Strahler soein Gutachten?


Aber mal überhaupt, das thema ist doch ein ganz anderes gewesen oder täusch ich mich da ? 8)
 
Chrys

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Eroberer
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@ Nixplaner : Ahh , danke :-) Endlich mal einer der ne fundierte Aussage macht ! So sollte es in jedem Thread sein, dass würd einige Streitereien und endlose Diskussionen mal direkt im Keim zerstören *g*!

Thx ;-)
 
The-Venom

The-Venom

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nun will ich auch mal meinen Senf dazu geben...

Also, ich habe mittlerweile ein Jahr 2 Gravuren, eine auf der Heckscheibe und auf der Fahrerseiteim in der kleinen 3-eck scheibe.
In dem letzten Jahr hatte ich recht viele Tüvbesuche bei den verschiedensten Abnahmestellen. Da hat nie jemand was dazu gesagt und wenn die Scheibe mal bricht, wird die Teilkasko (wenn vorhanden) das übernehmen.

@ KITT man könnte probieren aus dem Opelzeichen einen Planeten zu machen, wenn du jemand gutes findest, könnte er dir eine Zeichnung machen....

Also, ruhig gravieren, da sagt zumindest in NRW keiner was!!!!

Greez Phil

P.S. Hänge mal nen Bild an!!!!
 

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Eroberer
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Naja war ja wieder klar ... ändert trotzdem nichts an der Tatsache => Nicht erlaubt...

Ich mein du kannst auch mit nem uneingetragenen offenen K&N Sportluftfilter und ner Sportauspuffanlage durchn TÜV kommen ... ändert nichts an der Tatsache, wenn se dich fi**en , guckste dumm ....

Greetz Th.
 
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Was machen mit Scheibengravur?

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